Hinweisgeberportal zur anonymen Meldung von Gesetzesverstößen

Liebe Website-User!

Bei der Mission der DKMS-Familie, so viele Menschenleben wie möglich zu retten – überall auf der Welt – wollen wir mit allen Gesetzen und Regularien im Einklang stehen. Um diesem Anspruch noch besser gerecht zu werden, haben wir ein Hinweisgeberportal zur anonymen Meldung von Gesetzesverstößen eingerichtet. Die Absenderin oder der Absender einer solchen Meldung ist und bleibt, solange sie oder er es wünscht, absolut anonym.

Sie können uns mit Ihrer Meldung helfen, eventuellen Optimierungsbedarf im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben zu erkennen. Falls Ihnen ein Verhalten oder Vorgang auffällt, der vermuten lässt, dass unsererseits ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften vorliegt, können Sie uns Ihre Beobachtung und Einschätzung anonym mitteilen. Dies umfasst insbesondere folgende Kategorien:

Finanzen und Steuern

Dies betrifft Verstöße gegen bspw. das Geldwäschegesetz oder das Steuer- bzw. Gemeinnützigkeitsrecht.

Personal

Aus diesem Bereich können z.B. Verstöße gegen den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gemeldet werden.

Datenschutz und IT-Sicherheit

In diese Kategorie fällt z.B. die Offenlegung von Patient:innendaten an eine unberechtigte Person oder die Gefahr einer solchen Offenlegung.

Medizinrecht

Hierunter fallen Meldungen, wenn ein vermeintlicher Verstoß gegen Gesetze, wie die Vorgaben der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung vorliegt.

Andere Gesetzesverstöße

Diese Kategorie dient den Fällen, bei denen ein beobachtetes Verhalten oder ein Vorfall keiner oder mehreren der oben genannten Kategorien zuzuordnen ist oder hinsichtlich einer klaren Zuordnung Unsicherheit besteht.

 

In diesem Video können Sie sich die einfache Handhabung des Tools anschauen:

 

 

Ihnen ist etwas aufgefallen? Im Hinweisgeberportal können Sie den Verdacht eines Verstoßes gegen gesetzliche Vorgaben anonym melden.